Ratgeber Reha-Antrag
So kommen Sie zur Reha – in drei Schritten.
Sie prüft, ob eine Reha nötig ist und Erfolg verspricht, und hilft beim Antrag. Nach einem Krankenhausaufenthalt beantragt der Sozialdienst des Krankenhauses die Anschlussheilbehandlung (AHB).
Je nach Lebenslage ist das die Deutsche Rentenversicherung (DRV), Ihre Krankenkasse oder die Unfallversicherung. Ist die Stelle nicht zuständig, leitet sie den Antrag selbst weiter.
Sie dürfen eine Klinik vorschlagen (§ 8 SGB IX, bei der Krankenkasse auch § 40 Abs. 3 SGB V). Begründen Sie den Wunsch medizinisch oder persönlich, zum Beispiel mit der Nähe zu Angehörigen, und fragen Sie vorher bei der Klinik nach einem freien Platz.
Mehr dazu und eine kostenlose Reha-Beratung bietet der Arbeitskreis Gesundheit e.V., ein gemeinnütziger Verein von Reha-Kliniken.
Diese Seite gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Beratung durch Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihren Kostenträger.